Als höchste Ehrung, welche im Südbadischen Fechterbund vergeben wird, gilt die Wahl eines Mitglieds in den Ehrenrat. Das Vorschlags- und Wahlverfahren ergibt sich aus der Satzung des Südbadischen Fechterbundes.
a) Der Ehrenrat vergibt folgende Ehrungen:
1. die Verdienstnadel in
2. die Leistungsnadel in
3. den Ehrenbecher
b) Als Mindestalter für eine Ehrung durch den Ehrenrat wird das vollendete 18.Lebensjahr festgesetzt. Für Auszeichnungen aufgrund besonderer sportlicher Leistungen im Jugendbereich sind die Fechtclubs und Fechtabteilungen zuständig. Der Ehrenrat behält sich aber vor, auch bei Jugendlichen unter 18 Jahren in begründeten Einzelfällen sportlicher Spitzenleistungen (z.B. Deutsche Meisterschaft im Einzelwettbewerb) von sich aus eine Ehrung vorzunehmen.
Der Verband verleiht durch den Ehrenrat zur Ehrung verdienter Einzelmitglieder
1. die Verdienstnadel in einfacher Ausfertigung
2. die Verdienstnadel in Silber
3. die Verdienstnadel in Gold
Eine Verleihung ist auch an Fechtlehrer möglich, wenn sie die obigen Bedingungen 1 bis 3 erfüllen.
Der Verband verleiht durch den Ehrenrat
1. die Leistungsnadel in einfacher Ausführung
2. die Leistungsnadel in Silber
3. die Leistungsnadel in Gold
Der Verband verleiht durch den Ehrenrat
den Ehrenbecher
Eine Auszeichnung mit dem Ehrenbecher kann an eine Person nur einmal erfolgen.
Anträge und Ehrungen (Art.3 bis 5) werden auf Vordruck beim Vorsitzenden des Ehrenrats eingereicht. Dieser leitet sie an Präsident oder Präsidentin weiter. Nach dessen/deren Stellungnahme entscheidet der Ehrenrat über die Durchführung der Ehrung.
Über jede Verleihung einer Verdienst- oder Leistungsnadel oder des Ehrenbechers wird eine Urkunde ausgefertigt und den zu Ehrenden ausgehändigt. Jede Ehrung wird in das beim Ehrenrat geführte Buch der Ehrungen eingetragen.