Südbadischer Fechterbund e.V.

Fachverband für Sportfechten in Südbaden

EHRUNGSORDNUNG

(beschlossen auf dem 48.Fechtertag am 28.März 1998 in Rheinfelden, ergänzt durch den Ehrenrat am 19.Februar 2002 in Immendingen)


Art.1

Als höchste Ehrung, welche im Südbadischen Fechterbund vergeben wird, gilt die Wahl eines Mitglieds in den Ehrenrat. Das Vorschlags- und Wahlverfahren ergibt sich aus der Satzung des Südbadischen Fechterbundes.


Art. 2

a) Der Ehrenrat vergibt folgende Ehrungen:

1.  die Verdienstnadel in

  • einfacher Ausfertigung
  • Silber
  • Gold


2.  die Leistungsnadel in

  • einfacher Ausfertigung
  • Silber
  • Gold

3.     den Ehrenbecher

b) Als Mindestalter für eine Ehrung durch den Ehrenrat wird das vollendete 18.Lebensjahr festgesetzt. Für Auszeichnungen aufgrund besonderer sportlicher Leistungen im Jugendbereich sind die Fechtclubs und Fechtabteilungen zuständig. Der Ehrenrat behält sich aber vor, auch bei Jugendlichen unter 18 Jahren in begründeten Einzelfällen sportlicher Spitzenleistungen (z.B. Deutsche Meisterschaft im Einzelwettbewerb) von sich aus eine Ehrung vorzunehmen.


Art. 3

Der Verband verleiht durch den Ehrenrat zur Ehrung verdienter Einzelmitglieder

1.    die Verdienstnadel in einfacher Ausfertigung

  • für besondere Verdienste um den Fechtsport in der Vereinsarbeit bei mindestens fünfjähriger Dauer
  • als Gastgeschenk zur Erinnerung an ein den Fechtsport betreffendes besonders Ereignis. Hierbei kann die Verdienstnadel ausnahmsweise auch an Nichtmitglieder des Südbadischen Fechterbundes verliehen werden.

2.    die Verdienstnadel in Silber

  • für besondere Verdienste um den Fechtsport in der Verbands- oder Vereinsarbeitbei mindestens zehnjähriger Tätigkeit

3.    die Verdienstnadel in Gold

  • für außerordentliche Verdienste der unter Ziffer 2 bezeichneten Art bei mindestens fünfzehnjähriger Tätigkeit

Eine Verleihung ist auch an Fechtlehrer möglich, wenn sie die obigen Bedingungen 1 bis 3 erfüllen.


Art. 4

Der Verband verleiht durch den Ehrenrat

1.    die Leistungsnadel in einfacher Ausführung

  • als Anerkennung besonderer fechtsportlicher Erfolge bei Turnieren, sofern die Leistungsnadel in Silber oder Gold noch nicht verliehen werden kann.


2.    die Leistungsnadel in Silber

  • an Fechterinnen und Fechter für den mindestens dreimaligen Gewinn einer Südbadischen Einzelmeisterschaft oder für andere besondere Erfolge auf nationalen und internationalen Turnieren (Deutsche Meisterschaft, Friesenkampf, Deutschlandpokal)


3.    die Leistungsnadel in Gold

  • an Fechterinnen und Fechter für den mindestens sechsmaligen Gewinn einer Südbadischen Einzelmeisterschaft oder für andere außergewöhnliche Erfolge der unter Ziffer 2 bezeichneten Art.

Art. 5

Der Verband verleiht durch den Ehrenrat

den Ehrenbecher

  • an besonders verdiente Amtsträger/innen oder besonders erfolgreiche Fechterinnen und Fechter, welche bereits mit allen drei Stufen der entsprechenden Ehrennadeln ausgezeichnet sind und bei denen eine Wahl in den Ehrenrat noch nicht ansteht oder noch nicht möglich ist.

Eine Auszeichnung mit dem Ehrenbecher kann an eine Person nur einmal erfolgen.


Art. 6

Anträge und Ehrungen (Art.3 bis 5) werden auf Vordruck beim Vorsitzenden des Ehrenrats eingereicht. Dieser leitet sie an Präsident oder Präsidentin weiter. Nach dessen/deren Stellungnahme entscheidet der Ehrenrat über die Durchführung der Ehrung.


Art. 7

Über jede Verleihung einer Verdienst- oder Leistungsnadel oder des Ehrenbechers wird eine Urkunde ausgefertigt und den zu Ehrenden ausgehändigt. Jede Ehrung wird in das beim Ehrenrat geführte Buch der Ehrungen eingetragen.